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Kartellrecht

EU-Kommission führt Hausdurchsuchungen bei Energydrink-Hersteller durch

Quelle: Nyul/Fotolia

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Die Europäische Kommission hat am 20. März 2023 unangekündigte Inspektionen in den Räumlichkeiten eines Unternehmens eingeleitet, das in verschiedenen Mitgliedstaaten im Bereich Energydrinks tätig ist. Die Kommission hat Bedenken, dass der Hersteller, bei dem es sich Medienberichten zufolge um Red Bull handelt, gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, die Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken verbieten. Das Unternehmen habe möglicherweise auch gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen, die den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbieten, heißt es in einer Mitteilung.

WEitere Details wurdne nicht bekannt. Laut Kommission sind unangekündigte Nachprüfungen "ein erster Schritt in einer Untersuchung mutmaßlicher wettbewerbswidriger Praktiken". Die Tatsache, dass die Kommission solche Nachprüfungen durchführe, bedeute aber weder, dass sich das Unternehmen eines wettbewerbswidrigen Verhaltens schuldig gemacht hat, noch greife sie dem Ergebnis der eigentlichen Untersuchung vor. Es gibt keine gesetzliche Frist für den Abschluss von Untersuchungen über wettbewerbswidriges Verhalten. Ihre Dauer hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem von der Komplexität des jeweiligen Falles, dem Umfang der Zusammenarbeit der betroffenen Unternehmen mit der Kommission und dem Umfang der Ausübung der Verteidigungsrechte, heißt es weiter.

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vg 22.03.2023