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Beschwerdebilanz 2022 - Quelle: Deutscher Werberat

Beschwerdebilanz 2022 - Quelle: Deutscher Werberat

Kommunikation

Weniger Beschwerden zu Werbeinhalten

Die Beschwerdezahlen beim Deutschen Werberat in Berlin gehen zurück. Insgesamt beschwerten sich weniger Bürger über Werbeinhalte. Konkret wandten sich 1.008 Personen, Institutionen oder Kampagnenorganisationen im vergangenen Jahr an den Deutschen Werberat, 30 Prozent weniger als 2021. Es wurde über 398 Fälle und damit 24 Prozent weniger als 2021 entschieden. Die Zahl der Rügen sank auf acht - 2021 waren es noch 14. Die Rügen verhängte der Werberat 2022 ausschließlich zu sexistischer Werbung und an kleine oder mittlere Unternehmen, deren kommerzielle Kommunikation nicht immer professionell begleitet wurde.

Wie in den Vorjahren war 'Geschlechterdiskriminierende Werbung' mit insgesamt 211 Fällen auch 2022 der Hauptbeschwerdegrund, allerdings mit einem deutlichen Rückgang von 21 Prozent zu 2021 (266 Fälle). An zweiter Stelle und mit deutlichem Abstand folgten Fälle zu 'Ethischen und moralischen Mindestanforderungen' (47 Fälle, -10 Prozent zu 2021). Die 'Diskriminierung von Personengruppen' lag wie 2021 an Position drei mit 42 Fällen (-9 Prozent). An vierter Stelle stand der Vorwurf der 'Entwicklungsbeeinträchtigung Kinder und Jugendlicher' mit 23 Fällen (+10 Prozent).

Kritisierte Werbung nach Werbemitteln

Die höchsten Beschwerdezahlen bei den Werbemitteln gab es 2022 – wie schon in den Vorjahren - zur Online-Werbung, gefolgt von Plakaten (Print und digital), TV-Spots, Fahrzeugwerbung und zu Printanzeigen. Zu 111 Fällen der Online-Werbung entschied der Werberat 2022 (2021: 156) – darunter fallen Soziale Netzwerke und Plattformen, unternehmenseigene Internetseiten, Video-, Display- und Mobile- bzw. App-Werbung. Mit 74 Fällen folgte die Plakatwerbung vor der TV-Werbung mit 70. 

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Von den 436 geprüften Motiven oder Spots lagen 38 Fälle nicht im Zuständigkeitsbereich des Werberats, da es sich beispielweise nicht um Wirtschaftswerbung handelte. Auch richteten sich einige Beschwerden gegen Produkte oder Dienstleistungen selbst, nicht aber gegen deren Werbung. Von Kritik freigesprochen wurden im Bilanzjahr 313 von 398 Werbemotiven, da kein Verstoß gegen die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats festzustellen war. In 85 Fällen dagegen kontaktierte der Werberat die werbenden Unternehmen zur geäußerten Bürgerkritik sowie dem geltend gemachten Verstoß gegen den Kodex des Werberats. 77 Werbekampagnen wurden von den betreffenden Unternehmen daraufhin zurückgezogen oder geändert – damit folgten 91 Prozent der kontaktierten Unternehmen der Werberatsentscheidung.

Katja Heintschel von Heinegg, Geschäftsführerin des Deutschen Werberats: "Die Gesellschaft ist für die Belange und Gefühle anderer Personengruppen noch aufmerksamer geworden. Unternehmen agieren bei der Konzeption und Umsetzung ihrer Werbemaßnahmen entsprechend sensibler. Sie verzichten auf Motive oder Slogans, die auf Kosten anderer gehen, oder durch die sich Menschen verletzt fühlen könnten."

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vg 30.03.2023