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Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz - Quelle: Bundesregierung/Kugler

Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz - Quelle: Bundesregierung/Kugler

Markenschutz

Einheitliches Patentgericht soll Aufwand und Kosten reduzieren

Das Einheitliche Patentgericht (EPG), ein Gerichtshof für Streitigkeiten, die das europäische Patent betreffen, nimmt am 1. Juni 2023 seine Arbeit auf. Es soll in einem einheitlichen Verfahren über die Verletzung und Gültigkeit von Patenten nach dem Europäischen Patentübereinkommen sowie dem neuen EU-Einheitspatent entscheiden. Das neue EU-Einheitspatent ist ebenfalls ab dem 1. Juni 2023 verfügbar. An dem neuen System beteiligen sich 17 EU-Mitgliedstaaten, weitere können sich anschließen.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: "Der Start des Einheitlichen Patentgerichts und des EU-Einheitspatents stärken die Zukunftsfähigkeit und Innovationskraft in Deutschland und Europa. Zukünftig müssen innovative Unternehmen für den Schutz ihrer technischen Erfindungen Patente nicht mehr einzeln für alle Mitgliedstaaten anmelden, aufrechterhalten und im Streitfall vor Gericht geltend machen. Durch das neue System steht ein einheitliches Gerichtsverfahren mit unmittelbarer Wirkung der Entscheidungen für alle teilnehmenden Mitgliedstaaten zur Verfügung."

Mit der Einführung des EU-Einheitspatents werde ein neues Instrumentarium geschaffen, von dem insbesondere kleine und mittlere Unternehmen in Europa profitieren würden, da sie dadurch Aufwand und Kosten sparen, so Buschmann. Das EU-Einheitspatent biete Schutz in allen teilnehmenden Staaten - für weniger als 5000 Euro für die ersten zehn Jahre Laufzeit.

Margarethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission und Kommissarin für Wettbewerb: "Das einheitliche Patentsystem wird nicht nur unseren Innovatoren und unserer europäischen Wettbewerbsfähigkeit zugutekommen. Es wird auch dazu beitragen, ausländische Investitionen in die EU zu holen. Mit diesem gestrafften, nicht mehr fragmentierten Patentsystem, das endlich mit dem unserer wichtigsten Handelspartner gleichgestellt ist, wird sich der Patentschutz und die Durchsetzung von Patenten grundlegend ändern."

Die wichtigsten Vorteile des neuen Einheitspatentsystems

  • Niedrigere Kosten für den Schutz von Patenten in Europa: Das neue System bietet einen kostengünstigen Weg für den Patentschutz in den teilnehmenden Mitgliedstaaten, da es die Notwendigkeit nationaler Validierungs- und Verlängerungsverfahren in jedem EU-Land beseitigt, die kostspieliger und aufwändiger sind. Ein Einheitspatent wird über einen Zeitraum von zehn Jahren weniger als 5.000 Euro an Jahresgebühren kosten, statt wie bisher rund 29.000 Euro für die Verlängerung in den teilnehmenden Mitgliedstaaten. Das Einheitspatent wird auch die Kluft zwischen den Kosten des Patentschutzes in der EU und bei wichtigen Handelspartnern wie den USA oder Japan deutlich verringern.
  • Eine einzige Anlaufstelle für die Anmeldung von Patenten: Aufbauend auf dem bestehenden Europäischen Patent wird ein neues, gestrafftes Verfahren mit einem einzigen und kostenlosen Antrag auf einheitliche Wirkung, der vom Europäischen Patentamt (EPA) erteilt wird, den Zeit- und Kostenaufwand für die Erlangung von Patentschutz in mehreren EU-Ländern verringern.
  • Einheitlicher Schutz von Patenten in den teilnehmenden EU-Ländern: Das Einheitspatent ist ein einziger Patenttitel, der einen einheitlichen Schutz in 17 teilnehmenden Mitgliedstaaten bietet, die rund 80 Prozent des BIP der EU abdecken und zu denen auch die drei größten Volkswirtschaften der EU, nämlich Deutschland, Frankreich und Italien, gehören. Es wird erwartet, dass sich in Zukunft weitere Mitgliedstaaten dem System anschließen werden, so dass letztlich eine EU-weite Abdeckung angestrebt wird.
  • Höhere Rechtssicherheit bei der Durchsetzung von Patenten: Das neue Einheitliche Patentgericht (UPC) wird die Bearbeitung von Patentstreitigkeiten erleichtern und einen einheitlicheren und berechenbareren Rechtsrahmen schaffen. Es wird auch das Risiko divergierender Rechtsentscheidungen in den teilnehmenden Mitgliedstaaten beseitigen, da eine einzige Klage vor dem UPC mehrere parallele Verfahren vor nationalen Gerichten ersetzen wird. Ein wesentlicher Vorteil des EPG besteht darin, dass es nicht nur Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit den neuen Einheitspatenten, sondern auch mit anderen europäischen Patenten bearbeiten wird.
  • Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum: Da das neue Einheitspatentsystem Erfindern und Unternehmen eine einfachere und kostengünstigere Möglichkeit bietet, ihr geistiges Eigentum in der EU zu schützen und durchzusetzen, wird es die Innovation fördern. Es wird auch die Entwicklung und Vermarktung neuer Technologien und Produkte fördern, die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum verbessern und gleichzeitig dazu beitragen, ausländische Investitionen in die EU zu holen.

 

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vg 31.05.2023