ANZEIGE

ANZEIGE

Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz

Gutachten sieht keine wissenschaftliche Basis für ein Werbeverbot

Quelle: WoGi/Fotolia

Quelle: WoGi/Fotolia

Und weiter geht es in der Auseinandersetzung rund um das geplante Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz. Nachdem Professor Dr. Martin Burgi, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht der Ludwig-Maximilians-Universität München, auch mit Blick auf den zweiten Entwurf des Kinder-Lebensmittel-Werbegesetzes (KLWG) zu dem Schluss kommt, dass dieses als verfassungs- und europarechtswidrig einzustufen ist, hat der Lebensmittelverband Deutschland hat ein weiteres wissenschaftliches Gutachten veröffentlicht. Darin wurde die Aussagekraft ausgewählter Studien zum Zusammenhang zwischen Werbeexposition und der Ernährungsweise von Kindern untersucht. Die Quintessenz: Die analysierten Studien liefern keine Belege für eine Rechtfertigung eines Werbeverbotes. Es bestehe kein unmittelbarer, kausaler Zusammenhangs zwischen der Werbeexposition von Kindern und vermehrtem Übergewicht.

Für das Gutachten haben Katharina Schüller (Geschäftsführung STAT-UP GmbH) und Prof. Dr. Walter Krämer (Prof. em. Technische Universität Dortmund) im Auftrag des Lebensmittelverbands mehrere wissenschaftlichen Studien analysiert, die zu dem Schluss kommen, dass Werbeverbote zielführend seien. Die Studien mussten dabei zwei Kriterien hinsichtlich ihrer Relevanz für die Debatte um ein Werbeverbot erfüllen: Sie wurden entweder von relevanten Akteuren oder der Politik zitiert oder sie dienen als Referenz in diesen zitierten Arbeiten und bilden so die Basis für die Ergebnisse der zitierten Studien.

Studienweisen methodische Mängel auf

Das Gutachtenkommt zu dem Schluss, dass keine wissenschaftlich-statistische Basis in der Literatur existiert, die einen kausalen Einfluss von Werbung für Lebensmittel, die hinsichtlich ihres Zucker-, Salz- oder Fettanteils nicht den Anforderungen des WHO-Nährwertprofilmodells für Europa entsprechen, auf die Gesundheit von Kindern darlegt.

"Man muss sich schon sehr wundern", so Krämer. "Sämtliche von uns untersuchten Studien beruhen auf zweifelhaften Annahmen, sind oft methodisch schwach und von fragwürdiger Qualität – oder haben einen ganz anderen Forschungsgegenstand. Statt schlüssiger Beweise stützen sich viele Arbeiten auf Schätzungen und Scheineffekte, die wissenschaftlicher Nonsens und kaum geeignet sind, ein Werbeverbot für Lebensmittel zu rechtfertigen."

Man habe es in der Debatte mit Studien zu tun, die aufgrund methodischer Mängel mit Vorsicht zu genießen und nicht auf den Alltag übertragbar seien, saagt Schüller.

"Andere Studien werden fahrlässig oder absichtlich von Befürwortern eines Werbeverbots missinterpretiert und dienen offensichtlich nur als Alibi in der öffentlichen Diskussion. Ein solcher Umgang mit Studien schadet der Wissenschaft und der Debattenkultur", betont Schüller.

Das Gutachten sowie eine Kurzzusammenfassung der Autoren ist auf der Website von Stat-Up verfügbar. Zudem steht das gesamte Gutachten hier zum Download zur Verfügung. Ein Gutachten des Markenverbandes, Berlin, war zuletzt zudem zu dem Ergebnis gekommen, dass durch die geplanten Einschränkungen die Medienvielfalt in Deutschland bedroht sei.

zurück

vg 14.06.2023