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Bekleidung

New Yorker reicht Kartellrechtsklage gegen Levi‘s ein

Quelle: Broker/Fotolia

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Das in Braunschweig ansässige Bekleidungsunternehmen New Yorker hat Kartellrechtsklage gegen den US-amerikanischen Jeanshersteller Levi’s eingereicht. Wegen einer angeblichen Verletzung von Markenrechten kämpfen die Modeunternehmen seit fast zehn Jahren auf allen Instanzen um ihr Recht. Mit "völlig überzogenen Vergleichsvereinbarungen" versuche Levi’s, die Zahlung von "exorbitant hohen und außerverhältnismäßigen Vertragsstrafen" zu erlangen, so das deutsche Modeunternehmen.

New Yorker sei dabei kein Einzelfall, heißt es aus Braunschweig. Viele andere Unternehmen der Branche seien ebenfalls betroffen. Von 2001 bis 2007 habe Levi’s fast 100 Klagen gegen seine Konkurrenten eingereicht. Levi’s selbst liste in seinem Geschäftsbericht von 2022 mehr als 350 laufende Verfahren zu Markenverletzungen auf.

Friedrich Knapp, Inhaber von New Yorker: "Levi’s scheint sich durch dieses Vorgehen eine profitable Einnahmequelle auf Kosten der Konkurrenz schaffen zu wollen. Wir werden das nicht auf uns sitzen lassen."

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Braunschweiger halten Vorgehen für wettbewerbswidrig

Aus Sicht des Braunschweiger Unternehmens sind die Vereinbarungen rechtswidrig. Sie schränken den Wettbewerb ein, greifen stark in die Wirtschaftlichkeit der betroffenen Unternehmen ein und können mitunter sogar Existenzen gefährden, heißt es in einer Mitteilung. "Die Vereinbarungen scheinen ganz bewusst so ausgestaltet zu sein, dass die betroffenen Unternehmen immer wieder mit neuen angeblichen Verletzungen konfrontiert werden", so New Yorker. "Die genannten Vertragsstrafen stehen zu einem etwaigen Schaden völlig außer Verhältnis. Und auch gänzlich unstrittige Inhalte werden in diese Vereinbarungen aufgenommen."

So werde unter anderem bezweckt, dass bestimmte Designs als Verletzung von Levi’s Rechten angesehen werden – auch wenn die gesetzlichen Markenrechte diese Designs gar nicht verbieten. Und es würden Marken einbezogen, die gar nicht Gegenstand der Auseinandersetzung zwischen den Parteien waren. Gesetzlich zwingend vorgesehene markenrechtliche Prüfungen würden damit zum Nachteil der Mitbewerber von Levi’s umgangen.
"Letztendlich dienen solche Vereinbarungen dazu, den Schutzbereich der Marken ungerechtfertigt auszudehnen und Mitbewerber stark einzuschränken", fasst New Yorker zusammen. Dieses aktiv-aggressive Vorgehen sehe man als wettbewerbswidrig an.

"Wir werden uns dagegen mit allen Mitteln zur Wehr setzen", kündigt Knapp an und ruft seine Mitbewerber daher auf, sich mit ihm gegen die Vergleichsvereinbarungen aufzulehne.

 

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vg 19.06.2023