ANZEIGE

ANZEIGE

Reparaturfähigkeit

EU plant Energielabel für Handys und Tablets - und Angaben zur Reparaturfähigkeit

Quelle: Nyul/Fotolia

Quelle: Nyul/Fotolia

Die EU-Kommission hat ein Energielabel für Handy und Tablets vorgeschlagen. So soll bei diesen Produkten in Zukunft schon beim Kauf deutlich zu sehen sein, wie reparaturfreundlich und energieeffizient sie sind. Nach der nun vorgeschlagenen Verordnung müssen Smartphones und Tablets, die in der EU auf den Markt gebracht werden, Informationen über ihre Energieeffizienz, die Langlebigkeit des Akkus, den Schutz vor Staub und Wasser und die Widerstandsfähigkeit gegen versehentliches Herunterfallen aufweisen. Es ist das erste Mal, dass ein in der EU auf den Markt gebrachtes Produkt eine Bewertung der Reparaturfähigkeit aufweisen muss.

Für die neuen Produkte werden die bestehenden EU-Energieetiketten der Skala A bis G verwendet. Die EU-weite Datenbank European Product Registry for Energy Labels (EPREL) soll zusätzliche Informationen über das Produkt liefern.

Energieeffizienz, Langlebigkeit und Reparaturfreundlichkeit verbessern

Das Europäische Parlament und der Rat haben bereits neue Regeln angenommen, die die Energieeffizienz, Langlebigkeit und Reparaturfreundlichkeit dieser Geräte verbessern sollen. Die neu verabschiedete Ökodesign-Verordnung legt auch Mindestanforderungen für Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Tablets fest, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Die Produkte sollen länger halten und leichter zu reparieren, aufzurüsten und zu recyceln sein:

  • Widerstandsfähigkeit gegen versehentliches Fallenlassen oder Kratzer, Schutz vor Staub und Wasser und Verwendung von ausreichend haltbaren Batterien. Die Akkus sollten mindestens 800 Lade- und Entladezyklen aushalten und dabei mindestens 80 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität behalten.
  • Vorschriften für die Demontage und Reparatur, einschließlich der Verpflichtung der Hersteller, den Reparaturbetrieben wichtige Ersatzteile innerhalb von fünf bis zehn Arbeitstagen und bis zu 7 Jahre nach dem Ende des Verkaufs des Produktmodells auf dem EU-Markt zur Verfügung zu stellen.
  • Verfügbarkeit von Betriebssystem-Upgrades für längere Zeiträume: mindestens fünf Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts.
  • Nichtdiskriminierender Zugang für professionelle Werkstätten zu jeglicher Software oder Firmware, die für den Austausch benötigt wird.

Ökodesign: neue EU-Vorschriften sollen nachhaltige Produkte zur Norm machen

Die Ökodesign-Vorschriften sollen nachhaltige Produkte zur Norm machen. Unter anderem wird die Vernichtung von unverkauften Textilien und elektronischen Geräten verboten. Produkte in der EU sollen während ihres gesamten Lebenszyklus umweltfreundlicher, kreislauffähiger und energieeffizienter werden. Im Rahmen der Überarbeitung des EU-Rahmens für die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte soll zum Beispiel auch  die vorzeitige Veralterung verboten werden, was bedeutet, dass Hersteller die Lebensdauer eines Produkts nicht durch Konstruktionsmerkmale einschränken dürfen, und Software-Updates, Verbrauchsmaterialien, Ersatzteile und Zubehör für einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung stellen müssen. Die Produkte sollten außerdem leicht zu reparieren sein und die Verbraucher sollten Zugang zu Reparaturleitfäden haben. Produkte dürfen nur verkauft werden, wenn sie von einem "Produktpass" begleitet werden, der genaue und aktuelle Informationen enthält.

Einer Reihe von Produktgruppen soll nun bei der Überarbeitung Priorität einräumt werden. Zu diesen vorrangigen Produkten gehören Eisen, Stahl, Aluminium, Textilien (insbesondere Bekleidung und Schuhe), Möbel, Reifen, Reinigungsmittel, Farben, Schmiermittel und Chemikalien.

Der Bericht soll in der Plenarsitzung im Juli 2023 angenommen werden und die Verhandlungsposition des Parlaments mit den EU-Regierungen über die endgültige Form der Rechtsvorschriften darstellen.

 

zurück

vg 19.06.2023