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Bundeskartellamt

Lizenzierungspraktiken von Google blockieren den Wettbewerb

Das Bundeskartellamt, Bonn, sieht verschiedene Praktiken Google im Zusammenhang mit den Google Automotive Services und der Google Maps Platform kritisch. Nach dem jetzigen Verfahrensstand beabsichtigt das Bundeskartellamt unter Anwendung der neuen Vorschriften für Digitalkonzerne (§ 19a GWB), Google verschiedene wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen zu untersagen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Eine Reihe von Googles Praktiken bei der Lizensierung von Diensten für Infotainmentsysteme in Fahrzeugen sind nach derzeitiger Auffassung nicht mit den neuen Regeln des § 19a GWB vereinbar. Wir sehen es insbesondere kritisch, wenn Google Dienste für Infotainmentsysteme nur gebündelt anbietet, weil sich dadurch die Chancen der Wettbewerber verringern, konkurrierende Dienste einzeln zu vertreiben."

Die Google Automotive Services sind ein Produktbündel, das Google Fahrzeugherstellern zur Lizensierung anbietet. Es umfasst den Kartendienst Google Maps, eine Version des App-Stores Google Play und den Sprachassistenten Google Assistant. Als Betriebssystem wird eine von Google entwickelte Variante von Android, das Android Automotive Operating System (AAOS) verwendet. Die Kombination der drei Dienste mit AAOS, die GAS Infotainment Plattform, stellt ein im Wesentlichen vollständiges Infotainmentsystem für Fahrzeuge dar. Es unterstützt Fahrer und Fahrerinnen bei der Navigation, gewährt Zugang zu Medieninhalten, erlaubt die Nutzung von Sprachtelefonie- und Messengerdiensten und ermöglicht die sprachgestützte Steuerung von Fahrzeugfunktionen. Google bietet Fahrzeugherstellern die drei Dienste grundsätzlich nur als Bündel an und macht weitere Vorgaben für die Präsentation dieser Dienste im Infotainmentsystem, damit diese bevorzugt genutzt werden.

Bedenken des Bundeskartellamtes mit Blick auf Google Maps und die Lizenzierung

Diese Bündelung von Diensten könne eine erhebliche Gefahr für den Wettbewerb darstellen, weil Google damit seine Machtposition auf noch nicht vermachteten Märkte ausweiten könnte, so die Kartellwächter. Weiterhin könnte die mit einigen Fahrzeugherstellern vereinbarte Beteiligung an Werbeeinnahmen aus der Nutzung des Google Assistant unter der Bedingung, dass ausschließlich der Google Assistant als Sprachassistent in der GAS Infotainment Plattform installiert wird, problematisch sein. Nach vorläufiger Einschätzung des Bundeskartellamtes könnten darüber hinaus vertragliche Regelungen, mit denen Google GAS-Lizenznehmer dazu verpflichtet, die Google-Dienste als Standard einzustellen bzw. sie in der Bildschirmanzeige vor anderen Anwendungen darzustellen, den Tatbestand der Behinderung beim Marktzugang erfüllen. Derartige Voreinstellungen bergen die Gefahr, dass alternative Dienste kaum wahrgenommen und dementsprechend wenig genutzt werden. Schließlich könnte Google nach vorläufiger Einschätzung des Bundeskartellamtes die Interoperabilität ihrer Dienste in der GAS Infotainment Plattform mit Diensten Dritter erschweren bzw. verweigern. Dies führe dazu, dass die Funktionen der von Googles Wettbewerbern bereitgestellten Dienste, z.B. eines Sprachassistenten zur Steuerung der Navigationsfunktion in Google Maps, nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind.

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vg 21.06.2023