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Verbraucherzentrale

Weniger als die Hälfte der Websites setzt Kündigungsbutton um

Quelle: derateru/pixelio.de

Quelle: derateru/pixelio.de

Seit gut einem Jahr sind Anbieter verpflichtet, auf ihrer Webseite einen Kündigungsbutton einzurichten, sofern sie kostenpflichtige Langzeitverträge anbieten. Der Button soll es Verbraucher:innen erleichtern, Verträge zu kündigen. Dazu zählen Abonnements für Zeitungen, Streamingdienste oder auch Mobilfunk- oder Stromlieferverträge. Eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Berlin, zeigt aber: Es gibt weiterhin Anbieter, die dieser Verpflichtung nicht oder nur unzureichend nachkommen. Knapp 3.000 Anbieterwebseiten wurden dafür automatisiert auf die Umsetzung des Kündigungsbuttons hin untersucht. Die erste Überprüfung der Webseiten fand am 2. November 2022 statt. Die Wiederholung der Überprüfung erfolgte am 28. Juni 2023.

Die automatisierte Webseitenanalyse des vzbv ergab: Bei den 2.946 im Juni 2023 untersuchten Webseiten stellte der vzbv bei nur 42 Prozent eine gesetzeskonforme Umsetzung fest. Auf Seiten, die zwar einen Button enthalten, wichen Beschriftungen teilweise von der vorgegebenen Formulierung ab. Mitunter war der Button nur eingeschränkt sichtbar am Ende der Webseite platziert.

Immerhin: Im Vergleich zur Erhebung aus November 2022 hat sich die Zahl der Webseiten mit Kündigungsbutton bei der aktuellen Überprüfung laut der Meldung um 14 Prozentpunkte erhöht (von 28 auf 42 Prozent).
 

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sl 11.07.2023