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Einzelhandelsallianzen

EU-Kommission stellt Ermittlungen gegen AgeCore und Coopernic ein

Quelle: Nyul/Fotolia

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Die Europäische Kommission, Brüssel, stellt ihre Ermittlungen zu den Praktiken der beiden internationalen Einzelhandelsallianzen AgeCore und Coopernic sowie ihrer Mitglieder ein. Man sehe keine Hinweise auf wettbewerbswidrige Kartellverstöße. Die Kommission hatte Bedenken, dass AgeCore und Coopernic möglicherweise Handelsbedingungen mit Herstellern ausgehandelt haben, die gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen, die Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken verbieten. Die Kommission untersuchte auch, ob diese Verhandlungen möglicherweise den Wettbewerb eingeschränkt haben, indem sie die Innovation oder die Verbraucher in Bezug auf die Auswahl oder den Preis beeinträchtigt haben.

In ihren Voruntersuchungen stellte die Kommission fest, dass diese internationalen Einzelhandelsallianzen im Namen ihrer Mitglieder bestimmte Handelsbedingungen mit den Herstellern aushandeln, insbesondere Rabatte auf den Gesamtwert ihrer Einkäufe im Gegenzug für bestimmte Dienstleistungen wie Werbeaktionen. Diese Handelsbedingungen ergänzen die Bedingungen, die Einzelhändler und Hersteller auf nationaler Ebene aushandeln.

Kartellverfahren gegen Agecore und Coopernic eingestellt

Bei der Beurteilung von Vereinbarungen über den gemeinsamen Einkauf ist sei man sich bewusst, dass solche Vereinbarungen darauf abzielen, ein gewisses Maß an Nachfragemacht gegenüber den Lieferanten zu schaffen, was zu niedrigeren Preisen, einer größeren Vielfalt oder einer besseren Qualität der Produkte für die Verbraucher führen kann, so die Kommission. Je nach den Umständen könnten solche Vereinbarungen jedoch auch Absprachen und Wettbewerbsbeschränkungen ermöglichen, die zu höheren Preisen oder einem geringeren Angebot führen.

Im vorliegenden Fall ergaben die Untersuchungen keine Hinweise auf wettbewerbswidrige Auswirkungen solcher Verhandlungen. Die Kommission stellte insbesondere fest, dass

  • die von den internationalen Einzelhandelsallianzen unterzeichneten spezifischen Verträge untrennbar mit dem Kauf von Waren durch de Einzelhändler von den Herstellern verbunden sind und einigen der auf nationaler Ebene für dieselben Transaktionen verwendeten Bedingungen ähneln;
  • die Einzelhändler bei den Verhandlungen über die Allianzen eine größere Verhandlungsmacht ausübten; und
  • die Rabatte zu den allgemeinen Preisstrategien der Einzelhändler beitrugen, die es ihnen ermöglichten, die Einzelhandelspreise zu senken, um die Preise der Wettbewerber zu erreichen oder zu unterbieten. Das Ausmaß dieser Preissenkungen hing vor allem von dem Grad des Wettbewerbs auf den relevanten nachgelagerten Einzelhandelsmärkten ab.

Die Aufrechterhaltung der Fähigkeit der Einzelhändler, die Preise für die Verbraucher zu senken, sowie die Gewährleistung des Wettbewerbs zwischen den Einzelhändlern sind laut de rkommission zentrale Ziele der Wettbewerbspolitik. Sie sind vor dem Hintergrund der gegenwärtigen hohen Inflation besonders wichtig. Auf dieser Grundlage sei man zu dem Schluss gekommen, dass es keine ausreichenden Gründe für eine Fortsetzung der Untersuchungen gibt.

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vg 14.07.2023