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Markenparfum

Gericht verbietet Check24 irreführende Rabatt- und Streichpreiswerbung

Das Vertriebsunternehmen Nobilis Group GmbH, Wiesbaden, hat vor Gericht einen Sieg gegen die Vergleichs- und Verkaufsplattform Check24 errungen. Dabei ging es um irreführende Rabatt- und Streichpreiswerbung für Markenparfums, die das Landgericht München jetzt als irreführend untersagt hat (Urt. v. 10.10.2022 – 42 O 9140/22). Gegenstand des Eilverfahrenswaren Preisersparnisse, mit denen Check24 Parfumprodukte sowohl im Eigenverkauf als auch von Drittanbietern bewarb. Check24 stellte in der übergeordneten Galerieansicht und auf den Produktdetailseiten den jeweiligen Verkaufspreis eines Parfums einem deutlich höheren durchgestrichenen Preis gegenüber und wies eine prozentuale Ersparnis mit einem rot hervorgehobenen Rabattkästchen aus. Sowohl der Streichpreis als auch die prozentuale Ersparnis im Rabattkästchen bezog sich aber nicht auf einen ehemaligen Preis, sondern auf die Differenz zwischen dem aktuell günstigsten und dem teuersten auf Check24 gelisteten Angebot für ein konkretes Produkt, unabhängig davon, von welchem Händler das Produkt angeboten wurde.

Das Landgericht München hat diese Werbung nun als irreführend untersagt, da sie zur Täuschung geeignete Angaben über das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils enthalte. Wenn Angebotspreise Streichpreisen gegenübergestellt oder mit einem prozentualen Abzug beworben werden, müsse sich aus der Werbung eindeutig ergeben, worauf sich der Streichpreis oder der prozentuale Abzug beziehe. Laut einer mitteilung von Nobilis hob das Gericht hervor, dass die Werbung mit einer Preisherabsetzung ein hohes Irreführungspotenzial beinhalte, da sie den Eindruck vermittelt, es handele sich um ein besonders günstiges Angebot. Da die Verbraucher aufgrund dieser Werbung davon ausgingen, mit dem Angebot ein Schnäppchen zu machen, führe die Werbung zu einem unlauteren Wettbewerbsvorteil von Check24 gegenüber Mitbewerbern.

"Es war uns ein großes Anliegen, dieses langwierige Verfahren zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen und damit einen Beitrag zu mehr Preistransparenz und fairem Wettbewerb für unsere Handelspartner und Verbraucher im Beautymarkt zu leisten", sagt Udo Heuser, CEO | Managing Partner der Nobilis Group.

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vg 18.08.2023