Recycling
Mindeststandard recyclinggerechter Verpackungen veröffentlicht
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Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), Osnabrück, hat im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt den Mindeststandard recyclinggerechter Verpackungen veröffentlicht. Unter anderem wurde bei der diesjährigen Weiterentwicklung ein Grenzwert für die Lichtdurchlässigkeit (Transluzenz) von Glas definiert. Daraus ergibt sich, ob eine Verpackung aus Glas verwertbar ist. Ist eine Glasverpackung nicht lichtdurchlässig, wird sie in den Anlagen als Störstoff aussortiert, da sie nicht recyclingfähig ist. Dies ist zum Beispiel bei lackierten Flaschen der Fall. Außerdem wurden im Mindeststandard 2023 Nitrocellulose (NC)-basierte Druckfarben im Zwischendruck als nicht recyclingfähig eingestuft. NC beeinträchtigt aufgrund einer eingeschränkten Temperaturbeständigkeit den mechanischen Recyclingprozess und mindert die Qualität von Rezyklaten.
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