ANZEIGE

ANZEIGE

Kartellvergleichsverfahren

EU verhängt Geldbußen gegen Pharmaunternehmen, u.a. Boehringer Ingelheim

Die Europäische Kommission hat gegen Alkaloids of Australia, Alkaloids Corporation, Boehringer, Linnea und Transo-Pharm wegen Beteiligung an einem Kartell in Bezug auf einen wichtigen pharmazeutischen Wirkstoff Geldbußen in Höhe von insgesamt 13,4 Millionen Euro verhängt. Vor allem der deutsche Pharmakonzern Boehringer Ingelheim muss eine hohe Geldstrafe zahlen: 10,4 Millionen Euro. Gegen C2 Pharma wurde keine Geldbuße verhängt, da das Unternehmen die Kommission nach der Kronzeugenregelung von dem Kartell in Kenntnis gesetzt hatte. Alle sechs Unternehmen räumten ihre Kartellbeteiligung ein und stimmten einem Vergleich zu.

Bei dem Verfahren ging es um illegale Preisabsprachen über Rohstoffe für Medikamente. Gegenstand des Kartells war N-Butylscopolaminiumbromid (Butylscopolamin). Butylscopolamin ist ein wichtiger Ausgangsstoff zur Herstellung des Arzneimittels Buscopan und entsprechender Generika, die gegen Bauchkrämpfe eingesetzt werden. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass die sechs Unternehmen die Festsetzung des Mindestverkaufspreises für Butylscopolamin an Kunden (d. h. Vertriebshändler und Generikahersteller) und die gegenseitige Zuweisung von Quoten abgestimmt und vereinbart haben. Darüber hinaus tauschten die Unternehmen laut dem EU-Kommission sensible Geschäftsinformationen aus.

 

zurück

vg 20.10.2023