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EU-Wettbewerbsstudie: Gefahr durch Handelsmarken

In zahlreichen europäischen Ländern besteht eine Nachfragemacht des Handels, Innovationen sind immer gerade dort besonders star; wo der Anteil an Private-Label-Produkten niedrig ist; und Handelsmarken werden immer dann als ein Mittel zur möglichen Verstärkung des Missbrauchs von Nachfragemacht genutzt, wenn sie in direkten Wettbewerb zu Markenartikeln treten. Das bestätigt die von der EU-Wettbewerbskommission in Auftrag gegebene Studie „The impact of private labels on the competitiveness of the European food supply chain“.

Angesichts der Ergebnisse bleibt aus Sicht des Markenverbandes die effektive Kontrolle von Nachfragemacht eine kontinuierliche Aufgabe. „Die Defizite in der Missbrauchskontrolle, wie fehlende Klarheit über die Grenzen des Erlaubten, müssen dringend beseitigt werden“, sagt Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes.

Die Studie komme zu dem Schluss, dass in zahlreichen europäischen Ländern eine Nachfragemacht des Einzelhandels tatsächlich bestehe und zu einer Störung der Funktionsfähigkeit der Lebensmittelversorgungskette führen könne. Umsatzanteile werden dabei in der Studie als ein wesentlicher Gradmesser für die Abhängigkeit von Herstellern betrachtet.

In der Studie würden positive Effekte der Handelsmarken auf die Konsumentenwohlfahrt lediglich für den Fall bestätigt, dass sie Felder besetzen, die Markenhersteller nicht bearbeiten. Versuchten hingegen Handelsmarken in direkten Wettbewerb mit Markenartikeln zu treten, seien diese insbesondere ein Mittel um die Möglichkeiten eines Missbrauchs von Nachfragemacht zu verstärken. Zudem würde direkter Wettbewerb mit Markenartikeln echte Innovationen erfordern. Laut der Studie können Handelsmarken gerade diese notwendige Innovationskraft für sich aber nicht in Anspruch nehmen. Sie würden regelmäßig erst zu einem späteren Zeitpunkt als Trittfahrerprodukte auf den Markt gebracht.

Die Studie bestätigt laut Markenverband, dass die aktuelle Rechtslage nicht ausreicht, um die bestehenden Gefahren zu bekämpfen. Es brauche klare und handhabbare Sanktionen bei Missbrauch, einen effektiven Schutz der Anbieter vor Sanktionen durch Kunden sowie die Priorisierung in der Verfolgungspraxis des Bundeskartellamtes. Zudem fordert der Markenverband die Stärkung der Fusionskontrolle durch den Gesetzgeber, um weiterer Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel vorzubeugen.


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vg 31.03.2011