ANZEIGE

ANZEIGE

Nachfragemacht: Gemeinsam Wettbewerbsregeln erarbeiten

Der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion, der am 7. April im Bundestag diskutiert wurde, hat in seiner Begründung die Nachfragemacht des Handels als ein wettbewerbliches Problemanalysiert. Schon im Dezember 2010 hatte die Bundesregierung in ihrer  Stellungnahme zum 18. Hauptgutachten der Monopolkommission darauf hingewiesen, dass Wettbewerb auf Beschaffungsmärkten ebenso Schutzobjekt ist, wie auf den Angebotsmärkten. "Es ist erfreulich, dass die Kontrolle von Nachfragemacht zunehmend als ein wichtiges Element zum Schutz von Wettbewerb und Wettbewerbsfreiheit gesehen wird", so Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des Markenverband e.V. "Der Markenverband steht bereit, gemeinsame Wettbewerbsregeln zu erarbeiten, die der Unterstützung eines fairen Umgangs miteinander dienen.“

Die Einsetzung eines Ombudsmannes, wie im Antrag beschrieben, ist nach Ansicht des Markenverbandes in der derzeitigen Ausgestaltung noch nicht praktikabel. Damit ein Ombudsmann zielführend tätig sein kann, muss aus Sicht des Markenverbandes auf jeden Fall  das sogenannte Ross-und-Reiter-Problem nachhaltig angegangen werden, ohne Verteidigungsmöglichkeiten zu beschneiden. Weiterhin sei erforderlich, dass die zugrundeliegenden Regeln von allen Betroffenen anerkannt werden.

Voraussetzung für die Tätigkeit sei damit die Zustimmung beider Marktseiten – bisher fehlen vom Handel jegliche positive Hinweise hierzu, so der Markenverband. Es werde Zeit, dass sich der deutsche Einzelhandel dazu bekenne, gemeinsame, konkrete und handhabbare Regeln für faire Geschäftspraktiken zu entwickeln, die sich ja nicht gegen einzelne Wettbewerber richteten, sondern dem Wettbewerb und der Wettbewerbsfreiheit dienten.

Aus Sicht des Markenverbandes ist es notwendig, sich spezifisch den wettbewerblichen Problemen der Nachfragemacht zu stellen. Dies dürfe nicht dadurch verwässert werden, dass in dem diskutierten Antrag andere Fragestellungen, die einer gesellschaftlichen Lösung bedürfen, Industrie und Handel zur Bewältigung aufgebürdet würden.


zurück

vg 08.04.2011