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Interaktiver Handel erhält einheitliche europäische Lösung

Am 16. Juni hat der Binnenmarkts-Ausschuss in Brüssel den in den Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Rat und Europäischem Parlament ausgehandelten Vorschlag des Entwurfs der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie an. Dieser gemeinsame Kompromissvorschlag war am 7. Juni nach langem Ringen erarbeitet worden. Da alle politischen Fraktionen des Europäischen Parlaments ihr Einverständnis erklärt haben, ist davon auszugehen, dass der Richtlinienvorschlag im Rahmen der Plenarsitzung am 23. Juni in erster Lesung angenommen wird.

Die neue Richtlinie schafft zukünftig in vielen Bereichen eine rechtliche Vollharmonisierung. Alle Mitgliedsstaaten müssen dann die Vorschriften ohne Abweichungen umsetzen. So wird zukünftig europaweit im Interaktiven Handel ein Widerrufsrecht von 14 Kalendertagen ab Erhalt der Ware gelten. Bisher galten in den Mitgliedsstaaten unterschiedliche Widerrufsfristen zwischen sieben und 14 Tagen.

Auch wird es ein europäisches Muster für die Widerrufsbelehrung geben, das Teil des Richtlinienentwurfs ist. Die sogenannte Buttonlösung wird auf europäischer Ebene geschaffen: An Online-Bestellungen über Waren oder Dienstleistungen, soll der Verbraucher nur dann gebunden sein, wenn er eindeutig bestätigt, dass er eine kostenpflichtige Leistung erwirbt. Widerruft der Verbraucher einen Fernabsatzvertrag, so trägt der Versandhändler wie bisher die Kosten für die Hinsendung der Ware an den Verbraucher. Die Kosten der Rücksendung kann er jedoch zukünftig bei vorheriger Information dem Verbraucher vertraglich auferlegen.  


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tor 17.06.2011