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IT-Sicherheitsumfrage

Ausgaben für IT-Sicherheit steigen, Bedrohungslage wird aber oft unterschätzt

Quelle: Sergey Nivens/Adobe Stock

Quelle: Sergey Nivens/Adobe Stock

96 Prozent der Sicherheitsexpert:innen in Deutschland sehen eine wachsende Bedrohungslage, mehr als in den Vorjahren. Vier Prozent sprechen von einer gleichbleibenden Bedrohungslage, eine Entspannung können sie nicht erkennen. Das zeigt die IT-Sicherheitsumfrage 2024, die der Internetverband eco Verband, Berlin, vorgelegt hat und für die 226 Sicherheitsexpert:innen befragt wurden.

Auf diese Bedrohungslage reagieren die Unternehmen und räumen der IT-Sicherheit einen höheren Stellenwert ein als im Vorjahr, beispielsweise mit einem Notfallplan. Nur noch 3,4 Prozent der Befragten geben an, dass sie keinen Notfallplan für den Fall eines IT-Sicherheitsvorfalls festgelegt haben oder dass zumindest ein solcher in Planung sei. Im vergangenen Jahr waren noch 5,8 Prozent für den Fall der Fälle unvorbereitet. Auch der Stellenwert der Vorsorge steigt: Die meisten Unternehmen (53,1 Prozent) schulen inzwischen ihre Mitarbeitenden regelmäßig. 15,1 Prozent bieten unregelmäßig Schulungen an und fünf Prozent haben entsprechende Weiterbildungen geplant.

Insgesamt gaben die Unternehmen im vergangenen Jahr für IT-Sicherheit auch mehr Geld aus: 34,6 Prozent haben ihre Ausgaben moderat erhöht, 5,6 Prozent sogar stark. Nur rund ein Drittel (32,9 Prozent) haben die IT-Sicherheitsausgaben nicht erhöht oder gar gesenkt (1,1 Prozent).

Viele unterschätzen Bedrohungslage

Bei all diesem Engagement der Unternehmen ist die deutsche Wirtschaft IT-sicherheitstechnisch immer noch unzureichend aufgestellt. Zu diesem Ergebnis kommen die meisten Expert:innen (76 Prozent). Die IT-Sicherheit im eigenen Unternehmen schätzen die Expert:innen hingegen eher optimistisch ein: 54 Prozent der Befragten sagen, das eigene Unternehmen sei sehr gut oder gut abgesichert, 31 Prozent bezeichnen sich als ausreichend abgesichert. Dennoch hatte jedes fünfte Unternehmen (20 Prozent) im letzten Jahr mindestens einen IT-Sicherheitsvorfall mit zum Teil erheblichen Schäden (4 Prozent).

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vg 14.03.2024