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Leistungsschutzrecht für Presseverlage soll kommen

Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und FDP hat in seiner Sitzung vom 4. März beschlossen, dass Presseverlage ein eigenes Leistungsschutzrecht bekommen sollen. Eine dementsprechende Vereinbarung war schon Bestandtteil des Koalitionsvertrags. Ziel ist es, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein sollen als andere Werkvermittler.

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vg 05.03.2012