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Irreführend gestaltete Preisschilder

Verbraucherschützer klagen erfolgreich gegen Saturn wegen Preisangabe für Elektronikgerät

Quelle: Broker/Fotolia

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Der Elektronikmarkt Saturn in Kiel darf ein Elektrogerät nicht mit einem Preisschild versehen, dessen hervorgehobener Preis intransparent eine zusätzliche Versicherung enthält. Das hat das Landgericht Kiel nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Berlin, entschieden. Die Verbraucherschützer hatten die Preisangabe als irreführend kritisiert. Der deutlich günstigere Produktpreis tauchte nur in einem klein gedruckten Rechenbeispiel auf.

"Der Fall ist ein Beispiel für eine wiederholt zu beobachtende Praxis in Filialen von Saturn und auch MediaMarkt", sagt David Bode, Referent im Team Rechtsdurchsetzung des vzbv. "Durch irreführend gestaltete Preisschilder wird Kund:innen beim Kauf eines Produkts noch eine teure und meist unnötige Versicherung untergeschoben."

Blickfangpreis enthielt Versicherungsbeitrag

Der vzbv hatte beispielhaft das Preisschild für einen DVD-Player in einem Saturn-Markt in Kiel beanstandet. Groß hervorgehoben und fett gedruckt war darauf in orangener Schrift ein Preis von 69,98 Euro angegeben. Deutlich kleiner stand darunter: "Preis inkl. Plusgarantie*". Tatsächlich kostete der DVD-Player nur 52,99 Euro. Saturn schlug 16,99 Euro für die Plusgarantie drauf – ein zusätzliches Versicherungsprodukt, das neben die ohnehin bestehenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte und die Herstellergarantie bei Produktmängeln tritt. Der hohe Aufpreis ging aber nur aus einem kleingedruckten Hinweis hervor, der unter der Überschrift "Rechenbeispiel" in einem orangenen Kasten links neben dem Gesamtpreis platziert war.

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Das Landgericht Kiel schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass diese Preisdarstellung irreführend ist und gegen die Preisangabenverordnung verstößt. Die Angabe eines Gesamtpreises sei für derartige Kopplungsangebote zwar grundsätzlich zulässig. Beim strittigen Preisschild fehle es aber an der nötigen Transparenz. Es sei beispielsweise nicht deutlich genug, dass der Gesamtpreis den Abschluss einer kostenpflichtigen Versicherung enthält. Außerdem sei nicht ausreichend gekennzeichnet, dass der Abschluss der Plusgarantie optional ist und das Gerät günstiger ohne die Versicherung erhältlich ist.
 

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vg 21.05.2024