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Ökodesign-Verordnung

Rat gibt endgültige Zustimmung zur Ökodesign-Verordnung

Quelle: Nyul/Fotolia

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Auch die Ökodesign-Verordnung hat die letzte Hürde genommen und ist vom Europäischen Rat angenommen worden. Das Gesetz legt die Anforderungen für nachhaltige Produkte fest und ersetzt die bestehende Ökodesign-Richtlinie und erweitert ihren Geltungsbereich über Energieprodukte hinaus auf alle Arten von Waren, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.

Mit der Verordnung werden neue Anforderungen eingeführt, zum Beispiel an die Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten, die Energie- und Ressourceneffizienz, den Recyclinganteil, die Wiederaufbereitung sowie Informationsanforderungen einschließlich eines digitalen Produktpasses. Nachdem der Rat nun zugestimmt hat, ist der Rechtsakt angenommen. Nach der Unterzeichnung durch den Präsidenten des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates wird die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie gilt ab 24 Monate nach ihrem Inkrafttreten.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: "Die EU macht mit der neuen Ökodesign-Verordnung einen großen Schritt hin zur klimafreundlichen Kreislaufwirtschaft. Zukünftig kann bei der Klimabilanz von Produkten der gesamte Lebenszyklus einbezogen werden – von den Rohstoffen bis zum Recycling. Die jeweiligen Produktdaten werden in digitaler Form viel leichter zugänglich sein. Damit stoßen wir grüne Leitmärkte an und machen die EU international zum Vorreiter. Das bietet neue Chancen für Innovationen, Verbraucher und Verbraucherinnen profitieren von langlebigeren Produkten. Gleichzeitig schaffen wir ein Stück Wirtschaftssicherheit und Souveränität, denn alles, was wir reparieren und recyceln können, müssen wir nicht importieren."

Seit März 2022 haben die Mitgliedstaaten gemeinsam mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament über den Entwurf der Ökodesign-Verordnung verhandelt.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Nachhaltige, langlebige und reparierbare Produkte stehen immer mehr im Fokus und können einen großen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz leisten. Außerdem wird der Vernichtung von unverkaufter Ware ein Riegel vorgeschoben. Wir stärken zudem den Verbraucherschutz, indem Verbraucher:innen mit dem Digitalen Produktpass und dem Ökodesign-Label besser informiert werden. Jetzt müssen wir schnell an der Ausarbeitung von neuen Produktregelungen arbeiten und die Ökodesign-Verordnung mit Leben füllen."

Die Europäische Kommission rechne Ende 2025 mit den ersten nachgeordneten Produktverordnungen zur Umsetzung der Ökodesign-Verordnung.

 

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vg 27.05.2024