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EU-Kommission stuft Temu als sehr große Online-Plattform ein

Quelle: Denys Rudyi/Fotolia

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Die EU-Kommission hat Temu als sehr große Online-Plattform (Very Large Online Platform, VLOP) eingestuft. Damit muss der Online-Mark gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) strengere Maßnahmen im Kampf gegen illegale Produkte und Inhalte ergreifen. Der Schnäppchen-Marktplatz hat der EU-Kommission mehr als 45 Millionen monatliche Nutzer in der Europäischen Union gemeldet und liegt so über der Schwelle zum VLOP.

Als VLOP muss Temu innerhalb von vier Monaten nach seiner Anmeldung (d. h. bis Ende September 2024) die entsprechenden strengeren Vorschriften der gemäß dem DSA einhalten. Das umfasst beispielsweise die Verpflichtung, alle systemischen Risiken, die sich aus seinen Diensten ergeben, ordnungsgemäß zu bewerten und abzumildern. Dazu gehört die Listung und der Verkaufs von gefälschten Waren, unsicheren oder illegalen Produkten und Gegenständen, die Rechte an geistigem Eigentum verletzen.

Unter anderem muss Temu Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen, um Risiken wie die Auflistung und den Verkauf von gefälschten Waren, unsicheren Produkten und Artikeln, die Rechte an geistigem Eigentum verletzen, zu vermeiden. Diese Maßnahmen können die Anpassung der Nutzungsbedingungen, die Verbesserung der Benutzeroberfläche zur besseren Meldung und Erkennung verdächtiger Einträge, die Verbesserung der Moderationsprozesse zur schnellen Entfernung illegaler Artikel und die Verfeinerung der Algorithmen zur Verhinderung der Werbung für und des Verkaufs von verbotenen Waren umfassen.

Der E-Commerce-Anbieter Temu hat auf die Einstufung reagiert und vermeldet über sein PR-Büro in Europa: "Temu nimmt zur Kenntnis, dass die Europäische Kommission unsere Plattform als sehr große Online-Plattform (VLOP) im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) eingestuft hat. Wir verpflichten uns, die Regeln und Vorschriften des DSA einzuhalten, um die Sicherheit, die Transparenz und den Schutz unserer Nutzer in der Europäischen Union zu gewährleisten."

 

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vg 03.06.2024