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Fast-Food-Kette

McDonald's verliert die Unionsmarke Big Mac für Geflügelprodukte

Quelle: Broker/Fotolia

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Die US-ermikanische Fast-Food-Kette McDonald's hat im Streit um die Marke 'Big Mac' vor dem Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg eine Niederlage erlitten und verliert die Unionsmarke Big Mac für Geflügelprodukte. Das Gericht stellt fest, dass McDonald’s für bestimmte Waren und Dienstleistungen keine ernsthafte Benutzung während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nachgewiesen hat.

Supermac's vs. McDonald's

Hintergrund ist eine Auseinandersetzung zwischen der der irischen Schnellrestaurantkette Supermac's und dem US-Fast-Food-Giganten über die Unionsmarke Big Mac. Diese Marke wurde im Jahr 1996 zugunsten von McDonald’s eingetragen. Im Jahr 2017 stellte Supermac's einen Antrag auf Erklärung des Verfalls der Marke für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Die Marke sei nämlich für diese Waren und Dienstleistungen in der Union während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht ernsthaft benutzt worden. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat diesem Antrag teilweise stattgegeben. Für Speisen aus Fleisch- und Geflügelprodukten sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb und dem Franchising von Restaurants und Drive-Through-Einrichtungen bleibe die Marke aber geschützt.

Mit seinem Urteil hebt das EU-Gericht die Entscheidung des EUIPO auf und ändert sie teilweise ab, indem es den McDonald’s von der angefochtenen Marke gewährten Schutz weiter einschränkt. Es stellt fest, dass McDonald’s keinen Nachweis dafür erbracht hat, dass die angefochtene Marke für die Waren 'Hühnchensandwiches', die Waren 'Speisen aus Geflügelprodukten' und Dienstleistungen, 'die im Zusammenhang mit dem Betrieb und dem Franchising von Restaurants und anderen Unternehmen und Einrichtungen, die Speisen und Getränke für den direkten Verzehr und für Drive-Through-Einrichtungen bereitstellen, erbracht werden oder damit im Zusammenhang stehen; Zubereitung von Speisen zum Mitnehmen' ernsthaft benutzt worden ist.

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Die von McDonald’s vorgelegten Beweise enthalten laut den Richtern keine Angaben zum Umfang der Benutzung der Marke für diese Waren, insbesondere was die Verkaufsmengen, die Dauer des Zeitraums der Benutzungshandlungen und deren Häufigkeit betrifft. die von der Fast-Food-Kette vorgelegten Beweise würden nicht belegen, dass die Marke für diese Waren ernsthaft benutzt werde. Darüber hinaus kann mit den von McDonald’s vorgelegten Beweisen nicht nachgewiesen werden, dass die angefochtene Marke für den Betrieb von Restaurants benutzt wurde.

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann Berufung einglegt werden.

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vg 05.06.2024