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Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz

Verbände fordern Regierung zum Handeln auf

Der Markenverband, Berlin, fordert gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse, dem Deutschen Bauernverband (DBV) und dem Deutschen Raiffeisenverband (DRV) die Ampelregierung auf, mit Blick auf das Gesetzes zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (AgrarOLkG) zu handeln. Bei der Evaluierung des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz sei bereits im November 2023 festgestellt worden, dass eine Vielzahl von unlauteren Handelspraktiken angewendet werde. Die Ampelregierung müsse deshalb nun "dringend handeln und einen Gesetzesentwurf zur Fortentwicklung in den parlamentarischen Prozess einbringen", so die Verbände. Dies gelte umso mehr, da ab Mai 2025 manche Unternehmen aus dem bestehenden Schutz herausfalle.

In einem gemeinsamen Schreiben an den Wirtschaftsausschuss und den Ernährungsausschuss im Bundestag mahnen die Verbände: "Soll sich die Situation in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette nicht zu Lasten der geschützten Produzenten und Verarbeiter deutlich verschlechtern, gilt es, jetzt einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des deutschen Rechts gegen unlautere Handelspraktiken im AgrarOLkG zu erarbeiten und ihn unverzüglich in den parlamentarischen Prozess einzubringen."

Das AgrarOLkG ist im Juni 2021 in Kraft getreten und soll Lieferanten entlang der Wertschöpfungskette gegen unlautere Handelspraktiken schützen.

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vg 07.06.2024