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Umweltbezogene Angaben

EU-Rat positioniert sich zu Green Claims

Quelle: Nyul/Fotolia

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Der Rat der Europäischen Union hat sich zur Richtlinie über umweltbezogene Angaben (Green Claims Directive) positioniert. Diese zielt darauf ab, Greenwashing zu bekämpfen und legt Mindestanforderungen für die Begründung, Kommunikation und Überprüfung ausdrücklicher umweltbezogener Angaben fest. Werbung mit Umweltaussagen wird damit künftig strenger reglementiert und kontrolliert. Das EU-Parlament hatte im März 2024 über den Vorschlag der Europäischen Kommission abgestimmt und die Regeln angenommen.

Dieser neue Vorschlag zielt speziell auf explizite Umweltaussagen (in schriftlicher oder mündlicher Form) und Umweltkennzeichnungen ab, die Unternehmen bei der Vermarktung ihrer Umweltfreundlichkeit freiwillig verwenden und die sich auf die Umweltauswirkungen, -aspekte oder -leistung eines Produkts oder Händlers beziehen. Die Unternehmen sollten zur Untermauerung ihrer Angaben und Kennzeichnungen klare Kriterien und die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse verwenden. Darüber hinaus sollten umweltbezogene Angaben und Kennzeichnungen nach dem allgemeinen Konzept klar und leicht verständlich sein und einen spezifischen Hinweis auf die betreffenden Umwelteigenschaften enthalten (z. B. Haltbarkeit, Recyclingfähigkeit oder biologische Vielfalt). Jede umweltbezogene Angabe muss künftig vor ihrer Veröffentlichung von unabhängigen Sachverständigen überprüft werden.

Insbesondere gibt es auch neue Anforderungen für klimabezogene Angaben, unter anderem die Verpflichtung, Informationen über die Art und die Menge der Kohlenstoffgutschriften und darüber, ob sie dauerhaft oder vorübergehend sind, bereitzustellen.

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Nachdem der Rat seine Position nun abgestimmt hat, folgen Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die endgültige Form der Richtlinie. Diese werden voraussichtlich in der neuen Legislaturperiode beginnen.

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vg 17.06.2024