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- Quelle: unsplash.com

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Brau Union

Bundeswettbewerbsbehörde wirft Heineken-Tochter Kartellbildung vor

Mehrere Monate habe die österreichische Kartellbehörde ermittelt – jetzt will die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) gegen die Brau Union vorgehen und stellt einen Antrag auf "Verhängung einer angemessenen Geldbuße und Abstellung von Zuwiderhandlungen wegen Verstößen gegen das Missbrauchs- und Kartellverbot". Der Vorwurf: Die BWB vermutet den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sowie wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen mit Wettbewerbern im Getränkegroßhandel durch Brau Union.

Die Zuwiderhandlungen betreffen laut Mitteilung der BWB den Bereich Herstellung und Vertrieb von Bier bzw. sonstigen Getränken. Das Brauereiunternehmen Brau Union hat seinen Sitz in Österreich und befindet sich im Eigentum der niederländischen Heineken Gruppe. "Insbesondere auf dem Markt für die Herstellung und den Vertrieb von Bier hat Brau Union eine bedeutende Marktposition", teilt die Kartellbehörde mit. Zu dem Portfolio des Unternehmens gehören unter anderem Marken wie Kaiser Bier, Schladminger und Edelweiss.

Dem Unternehmen Heineken International B.V. werde keine eigene Beteiligung an den Verstößen vorgeworfen, dennoch brachte die BWB den Strafantrag sowohl gegen Brau Union als auch gegen deren Muttergesellschaft vor. "Die Anträge auf Abstellung noch andauernder Zuwiderhandlungen richten sich ausschließlich gegen Brau Union", teilt die Behörde mit.

Geldstrafe gefordert

Die Höhe der geforderten Geldbuße hänge von der Ermessensentscheidung des Kartellgerichts ab.  as Kartellgericht kann bei einem Verstoß gegen das Kartellgesetz Geldbußen bis zu einem Höchstbetrag von zehn Prozent des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes des Unternehmenskonzerns verhängen.

Beschwerden über Brau Union

Ab Oktober 2021 gingen laut BWB vermehrt anonyme Beschwerden zum Verhalten von Brau Union über das Hinweisgebersystem bei der Behörde ein. Im April 2022 wurde auf Antrag der BWB eine durch das Kartellgericht angeordnete Hausdurchsuchung bei Brau Union durchgeführt. Bei dieser wurden Daten im Zusammenhang mit den aufgetretenen Verdachtsmomenten sichergestellt. Dies stellte die erste durch die BWB in einem Verdachtsfall auf Marktmachtmissbrauch gestützte Hausdurchsuchung dar. "Im Zuge der Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht auf eine Reihe von unzulässigen Verhaltensweisen gegen das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und gegen das Kartellverbot."

 

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se 19.06.2024