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Kartellamt

Kartellamt hat weiter Tech-Konzerne im Visier und beobachtet Auswirkungen der KI

Das Bundeskartellamt hat seinen Jahresbericht 2023/24 vorgelegt. Die Macht der großen Tech-Konzerne sei nach wie vor das Thema Nummer eins für Wettbewerbsbehörden weltwei, sagte Andreas Mundt, Präsident der Bonner Behörde. Bei Verfahren gegen die großen Tech-Konzerne zähle das Bundeskartellamt zu den weltweit führenden Behörden.

Mundt: "Alleine beim Bundeskartellamt laufen derzeit insgesamt sieben Verfahren gegen Amazon, Google, Meta, Apple und Microsoft. In Europa gilt seit diesem Jahr der Digital Markets Act und die US-amerikanischen Behörden haben wichtige Verfahren eingeleitet. Parallel wappnen wir uns für die wettbewerblichen Auswirkungen der Künstlichen Intelligenz. Es besteht die große Gefahr, dass hier eine noch weitergehende Konzentration der digitalen Märkte und ein Machtzuwachs auf unterschiedlichen Stufen der Wertschöpfung, von den Chips bis zum Front-End, Einzug hält."

Kartellverfolgung und Fusionskontrolle

2023 hat das Bundeskartellamt rund 2,8 Millionen Euro Bußgelder im Bereich von Industriebauleistungen verhängt und 77,4 Millionen aus vorherigen Verfahren vereinnahmt. 2023 wurden elf und im laufenden Jahr zwei weitere Durchsuchungsaktionen durchgeführt.

Rund 800 Fusionen wurden 2023 geprüft. Sieben Zusammenschlüsse wurden in der sogenannten zweiten Phase vertieft geprüft. Die Übernahme von Teilen des Molkereigeschäfts von Royal Friesland Campina durch die Unternehmensgruppe Theo Müller wurde erst nach Zusagen der Beteiligten zur Veräußerung von Unternehmensteilen freigegeben. Auch einer Übernahme in der Entsorgungsbranche (Veolia/Friedrich Hofmann) wurde nur unter Bedingungen zugestimmt. Ein Vorhaben im Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Sonnen- und Sichtschutzprodukten wurde aufgrund der Bedenken des Bundeskartellamtes aufgegeben (Hunter Douglas/erfal). Vier der vertieft geprüften Vorhaben wurden freigegeben.

Verbraucherschutz: Kartellamt fordert weitere Befugnisse

Seit Mitte 2017 verfügt das Bundeskartellamt neben der Zuständigkeit für den Wettbewerbsschutz auch über begrenzte Befugnisse im wirtschaftlichen Verbraucherschutz, die möglichen Defiziten bei der Durchsetzung der Rechte von Verbraucher:innen vor allem in der digitalen Wirtschaft begegnen sollen.

Im Juni 2024 hat das Bundeskartellamt Probleme im Bereich des Scorings beim Online-Shoppings offengelegt. Bonitätsprüfungen sind beim Online-Shopping an der Tagesordnung. Sie laufen vielfach im Hintergrund ab, ohne dass die Verbraucherinnen und Verbraucher davon etwas wissen. Das Bundeskartellamt hat Defizite insbesondere bei der Transparenz und Information über die verwendeten persönlichen Daten ausgemacht. Die Untersuchung war die bislang sechste verbraucherrechtliche Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes.

Mundt: "Wir halten eine weitere Stärkung des Bundeskartellamtes in diesem Bereich für absolut sinnvoll. Der Koalitionsvertrag geht auch in diese Richtung. Wir haben in den vergangenen Jahren in so unterschiedlichen Bereichen wie Vergleichsportale, Nutzerbewertungen im Netz, Smart-TV, Mobile Apps, Messenger- und Video-Dienste oder zuletzt beim Bonitätsscoring verbraucherrechtliche Defizite ausgemacht. Bislang können wir aber nur aufklären und mahnen – sind aber rechtlich nicht in der Lage, diese Defizite auch zu beheben."
 

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vg 27.06.2024