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EU-Kommission

Meta verstößt mit 'Pay or consent'-Werbemodell gegen digitale Regeln

Quelle: Nyul/Fotolia

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Das 'Pay-or-Consent'-Modell des Internetkonzerns Meta (u.a. Facebook, Instagram) verstößt nach vorläufiger Auffassung der EU-Kommission gegen das Gesetz über digitale Märkte (DMA). Metas Modell zwingt die Nutzer:innen, der Kombination ihrer persönlichen Daten zuzustimmen, und bietet ihnen keine weniger personalisierte, aber gleichwertige Version der sozialen Netzwerke von Meta.

Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des DMA müssen Torwächter die Zustimmung der Nutzer:innen für die Kombination ihrer personenbezogenen Daten zwischen ausgewiesenen Kerndiensten der Plattform und anderen Diensten einholen. Wenn ein:e Nutzer:in diese Zustimmung verweigert, sollte er bzw. sie Zugang zu einer weniger personalisierten, aber gleichwertigen Alternative haben. Gatekeeper dürfen die Nutzung des Dienstes oder bestimmter Funktionalitäten nicht von der Zustimmung der Nutzer abhängig machen.

Als Reaktion auf die regulatorischen Änderungen in der EU führte Meta im November 2023 ein 'Pay or consent'-Angebot ein, bei dem EU-Nutzer:innen von Facebook und Instagram wählen müssen zwischen: (i) dem Abonnement einer werbefreien Version dieser sozialen Netzwerke gegen eine monatliche Gebühr oder (ii) dem kostenlosen Zugang zu einer Version dieser sozialen Netzwerke mit personalisierter Werbung.

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Die Kommission vertritt die vorläufige Auffassung, dass das 'Pay or consent'-Werbemodell von Meta nicht mit dem DMA vereinbar ist, da es die in Artikel 5 Absatz 2 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, insbesondere deshalb:

  • Es erlaubt den Nutzern nicht, sich für einen Dienst zu entscheiden, der weniger personenbezogene Daten verwendet , aber ansonsten dem auf 'personalisierter Werbung' basierenden Dienst gleichwertig ist.
  • Es erlaubt den Nutzern nicht, ihr Recht auf freie Zustimmung zur Kombination ihrer personenbezogenen Daten auszuüben.
  • Um die Einhaltung des DMA zu gewährleisten, sollten Nutzer, die nicht zustimmen, dennoch Zugang zu einem gleichwertigen Dienst erhalten, der weniger personenbezogene Daten verwendet, in diesem Fall für die Personalisierung von Werbung.

Im März leitete die Kommission ein Verfahren gegen Meta ein. Der Internetgigant hat nun die Möglichkeit, die Unterlagen der Untersuchung der Kommission zu prüfen und schriftlich auf die vorläufigen Feststellungen der Kommission zu antworteten. Die Kommission betonte, dass die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind.

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vg 02.07.2024