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Deutscher Werberat

Social-Media-Regeln für alkoholhaltige Getränke auf Influencer:innen erweitert

- Quelle: JMG/pixelio.de

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Der Deutsche Werberat hat seine Social-Media-Leitlinien für die Hersteller alkoholhaltiger Getränke überarbeitet (siehe hier). Zum 1. August 2024 wird darin explizit festgeschrieben, dass die Hersteller alkoholhaltiger Getränke die für sie tätig werdenden Influencer:innen darauf hinweisen müssen, dass im Kontext von kommerzieller Kommunikation für das Unternehmen die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats zur kommerziellen Kommunikation für alkoholhaltige Getränke einzuhalten sind. Wird ein Verstoß gegen den Kodex durch den Werberat festgestellt, so muss das Unternehmen die Löschung der kommerziellen Kommunikation von der Influencerin/dem Influencer verlangen.

Auch bei der Interaktion mit Nutzer:innen auf den unternehmenseigenen Social-Media-Kanälen müssen die Hersteller alkoholhaltiger Getränke demnach für die Einhaltung der Verhaltensregeln des Deutschen Werberats Sorge tragen. Hierzu muss in den Social-Media-Auftritten informiert werden. Für den Schutz vulnerabler Gruppen müssen die Unternehmen weiterhin die verfügbaren plattformspezifischen Altersschranken nutzen. Hier stellen sich laut der Meldung des Deutschen Werberats auch die Plattformen ihrer Verantwortung: Im Juni haben sich die Plattformen Google, Meta, Pinterest, Snapchat, Tiktok und X gemeinsam mit der Initiative "International Alliance for Responsible Drinking" (IARD) bekanntgegeben, bis 2025 die notwendigen technischen Möglichkeiten zu entwickeln, damit Alkoholwerbung nicht mehr an Personen unterhalb des gesetzlichen Mindestalters für den Erwerb von Alkohol ausgespielt wird.

Zwei Monitorings des Deutschen Werberats hätten gezeigt, dass die Verhaltensregeln des Werberats zur kommerziellen Kommunikation für alkoholhaltige Getränke von Influencer:innen bereits befolgt werden. Im Rahmen der Untersuchungen wurden kommerzielle Beiträge von Influencer:innen in den sozialen Medien Youtube, Tiktok und Instagram geprüft. Die Ergebnisse der Untersuchungen von Dezember 2022 und Dezember 2023 zeigen, dass die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats mit einer Ausnahme befolgt wurden. Der gefundene Verstoß wurde nach Intervention des Werberats abgestellt.
 

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sl 19.07.2024