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Deutschland soll EU-Vorschriften für Spielzeug umsetzen

Die EU-Kommission hat Deutschland aufgefordert, sich an die gesetzlich vereinbarten EU-Vorschriften für Schadstoffe in Kinderspielzeug zu halten. Deutschland habe die EU-Grenzwerte für Arsen, Quecksilber und Antimon bisher nicht in nationales Recht übernommen. 

Arsen, Quecksilber und Antimon und Barium

In einem Urteil vom Mai 2014 hatte Europäische Gerichtshof in erster Instanz entschieden, dass sich Deutschland von den fünf beanstandeten Chemikalien nun bei Arsen, Quecksilber und Antimon an die europäischen Vorgaben halten muss. Die Bundesrepublik ist aber laut EU-Kommission der Auffassung, die EU-Grenzwerte böten ein geringeres Schutzniveau als das geltende deutsche Recht. Bei Barium hatte Deutschland seine Klage inzwischen zurückgezogen.

Neue Grenzwerte für Blei werden erarbeitet

Das Urteil bedeutet, dass Deutschland bei diesen vier Chemikalien nun die gleichen Richtwerte wie alle anderen Mitgliedstaaten anwenden muss. Im Falle von Blei gab das Gericht der Kommission den Auftrag, neue Grenzwerte zu erarbeiten. Die Grenzwerte will die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten auf Basis neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse noch im Laufe des Jahres 2014 festlegen.

Deutschland hat Vorschriften noch nicht angepasst

Deutschland hat seine Vorschriften jedoch immer noch nicht in Einklang mit dem EU-Recht gebracht, so die EU-Kommission und hat daher eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt und Deutschland zur Änderung seiner Vorschriften aufgefordert. Bringt Deutschland seine Vorschriften nicht binnen zwei Monaten mit dem EU-Recht in Einklang, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.

Die Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug, die die Sicherheitsbestimmungen für Spielzeug in den Mitgliedstaaten harmonisiert, wurde ursprünglich mit dem Ziel verabschiedet, einen Binnenmarkt zu schaffen. Ziel der Harmonisierungsmaßnahme war auch, ein in der gesamten Gemeinschaft gleich hohes Niveau hinsichtlich der Sicherheit von Spielzeug zu schaffen. Am 30. Juni 2009 wurde die neue Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug (2009/48/EG) veröffentlicht.


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vg 16.10.2014