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Telefónica: Strafe für Verstoß gegen Wettbewerbsrecht rechtens

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat eine Klage von Telefónica und Telefónica de España zurückgewiesen. Die Telekommunikationsanbieter hatten gegen eine Geldbuße geklagt hatten, die gegen sie wegen Missbrauchs der beherrschende Stellung auf dem spanischen Markt für Breitband-Internetzugang verhängt worden war. Die Geldbuße von nahezu 152 Mio. Euro, die von der EU-Kommission verhängt und vom EuGH bestätigt wurde, bleibt damit unverändert.

Das Unionsrecht verbietet den Unternehmen die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Binnenmarkt oder einem erheblichen Teil desselben, soweit dies dazu führen kann, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen. Auf eine Beschwerde hin entschied die Kommission am 4. Juli 2007, dass Telefónica und Telefónica de España in der Zeit von September 2001 bis Dezember 2006 ihre beherrschende Stellung missbraucht hätten, indem sie von ihren Wettbewerbern unfaire Preise im Sinne einer Kosten-Preis-Schere zwischen den Preisen für einen Breitbandzugang auf dem spanischen Massenmarkt und den Preisen für den Großkunden-Breitbandzugang auf regionaler und nationaler Ebene verlangt hätten. Gegen Telefónica wurde daher eine Geldbuße von 151.875.000 Euro verhängt, für deren Berechnung ein Ausgangsbetrag von 90 Mio. Euro zugrunde gelegt worden war.

Telefónica klagte beim Gericht gegen die Entscheidung der Kommission. Mit Urteil vom 29. März 2012 hat das Gericht die Klage abgewiesen. Telefónica hat dagegen das vorliegende Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt. In seinem Urteil vom heutigen Tag (10.7.) weist der Gerichtshof das Rechtsmittel von Telefónica in vollem Umfang zurück. 


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vg 10.07.2014