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VDZ und BDZV stellen sich hinter den Grosso-Verband

Als Reaktion auf ein heute verkündetes Urteil des Landgerichts Köln im Verfahren zwischen dem Heinrich Bauer Verlag und dem Grosso-Verband haben der Verband Deutscher Zeitschriften Verleger (VDZ), der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Bundesverband Presse-Grosso ihre Forderungen nach einer gesetzlichen Absicherung des Presse-Grossosystems bekräftigt.

Das Gericht hatte einer Klage des Heinrich Bauer Verlages stattgegeben, die es dem Bundesverband Presse-Grosso künftig untersagt, stellvertretend für seine Mitglieder einheitliche Konditionen für Leistungen, Entgelte und Laufzeiten von Verträgen für die Auslieferung der Presseprodukte an den Einzelhandel mit den Verlagen und Nationalvertrieben auszuhandeln und zu vereinbaren.

In einer gemeinsamen Erklärung bedauerten VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer, BDZV-Geschäftsführer Jörg Laskowski und der Erste Vorsitzende des Bundesverbandes Presse-Grosso, Frank Nolte, die Entscheidung des Gerichts. Einheitliche Konditionenvereinbarungen seien ebenso wie Verbandsvereinbarungen zu weiteren Marktstandards für die überwiegende Mehrheit der Presseverlage wesentliche Voraussetzung für ein neutrales, die Pressevielfalt und Überallerhältlichkeit gewährleistendes Pressevertriebssystem, teilten die Verbände mit.

Um das Presse-Grossosystem zu erhalten, setzen sich die Verbände stelltvertretend für ihre Mitglieder nun für eine gesetzliche Regelung ein, die das Verhandlungsmandat von Verbänden zur Vereinbarung von Konditionen und Leistungen rechtlich absichert. Ein entsprechender Vorschlag werde zuständigen Bundesministern und weiteren Politikern derzeit unterbreitet.


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tor 14.02.2012