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Bundesrat gibt grünes Licht für "Gesetz gegen Kostenfallen"

Die Länderkammer hat am 30.03.2012 das „Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr“ gebilligt. Es verpflichtet Unternehmer künftig dazu, die Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über den wesentlichen Inhalt eines Vertrages zu informieren.

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vg 05.04.2012