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Bundeskartellamt: Ermittlungen im Rahmen der Sektoruntersuchung LEH

Das Bundeskartellamt hat eine Sektoruntersuchung im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels eingeleitet. Im Fokus der Untersuchung stehen die Wettbewerbsbedingungen auf den Märkten für die Beschaffung von Nahrungs- und Genussmitteln durch die Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels. Im Rahmen dieser Sektoruntersuchung hat das Bundeskartellamt gestern an 21 Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels sowie an rund 200 Hersteller umfangreiche Fragebögen versandt.

Die Sektoruntersuchung soll laut Bundeskartellamt auch inhaltliche Impulse für die öffentliche Diskussion des Themas geben. Die andauernde Debatte über den Konzentrationsprozess im Lebensmitteleinzelhandel und die Machtverhältnisse zwischen Handel und Herstellern belege das hohe öffentliche Interesse an der Thematik. Die Einleitung der Sektoruntersuchung werde von weiten Teilen der Branche begrüßt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die großen vier Handelsunternehmen in Deutschland vereinen inzwischen circa 85 Prozent des Absatzmarktes aufeinander. Bei einer solch starken Konzentration müssen wir uns auch die Machtverhältnisse zwischen Händlern und Herstellern genauer anschauen. Wir können das selbstverständlich nicht für alle rund 50.000 Artikel des Lebensmittelsortiments tun. Aber wir schauen uns die Wettbewerbsbedingungen nicht nur über das gesamte Sortiment an, sondern analysieren auch unterschiedliche Produktkategorien und einzelne Artikel. Deshalb wird das Ermittlungsergebnis ein zutreffendes Bild der Marktverhältnisse ergeben."

Die Sektoruntersuchung wird in zwei Stufen durchgeführt: Im Rahmen der jetzt eingeleiteten ersten Stufe der Untersuchung wird das Bundeskartellamt die Marktstrukturen im Bereich der Beschaffung von Lebensmitteln in Deutschland anhand verschiedener Kriterien ermitteln. Die Beschaffungsanteile der einzelnen Handelsunternehmen werden dabei sowohl für größere Warengruppen als auch stichprobenhaft für zunächst neun Produktmärkte untersucht (Gemüsekonserven, Milch, Butter, gekühlte (Milch)Kaffeegetränke, Ketchup, Tiefkühlpizza, Röstkaffee und Schaumwein).

Bei der Auswahl der Produktmärkte wurde laut der Kartellwächter berücksichtigt, dass sie verschiedene Warengruppen und Anbieterstrukturen repräsentieren und die relevanten Märkte vergleichsweise klar abzugrenzen sind. Diese Stichprobe wird im Verlauf der Untersuchung gegebenenfalls noch ausweitet, falls die Ermittlungsergebnisse der ersten Abfrage dies nahelegen, teilte das Amt mit. Ergänzt werde die Stichprobe zudem um Ermittlungsergebnisse aus bereits abgeschlossenen Fusionskontrollverfahren des Bundeskartellamtes.

Der Umfang der zu ermittelnden Daten sei durchaus erheblich. Er sei aber erforderlich, um ein genaues Bild der Machtverhältnisse zwischen Händlern und Herstellern im Lebensmittelbereich nachzuzeichnen, so das Bundeskartellamt in einer Mitteilung.

In der zweiten Stufe der Untersuchung will das Bundeskartellamt ermitteln, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß die führenden Handelsunternehmen Einkaufsvorteile gegenüber ihren Wettbewerbern genießen und worauf diese Vorteile im Einzelnen beruhen. Darüber hinaus seien die wettbewerblichen Auswirkungen solcher Vorteile auf den Absatzmärkten zu ermitteln.

Die zweite Abfrage wird anhand einer repräsentativen Stichprobe von Einzelartikeln des Lebensmittelsortiments erfolgen. Repräsentativität bedeute in diesem Kontext, dass bei der Auswahl der zu untersuchenden Artikel darauf geachtet werde, dass erstens alle Warengruppen gemäß ihres Anteils am Gesamtbeschaffungsvolumen in der Stichprobe enthalten sind und die Wettbewerbserheblichkeit des Artikels beachtet wird. Die Fragebögen für die zweite Stufe der Ermittlungen werden laut Bundeskartellamt voraussichtlich im Januar 2012 an die betreffenden Unternehmen versandt.


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vg 16.09.2011