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GWB-Novelle: Markenverband präsentiert Forderungen

Anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Technologie und Wirtschaft zur anstehenden GWB Novelle stellte Dr. Andreas Gayk, Leiter Vertriebspolitik/Handelsbeziehungen im Markenverband e.V., am 27.6. die Positionen der Markenwirtschaft zu der Gesetzesnovelle dar. Er hob hervor, dass Wettbewerb als Ordnungsprinzip unserer Wirtschaft sozialen Wohlstand gewährleistet. Daneben bedingen sich Wettbewerb einerseits und die Freiheit des Einzelnen, Privatautonomie sowie die Rechtsgleichheit der Menschen gegenseitig.

Um beides zu schützen, setzt sich der Markenverband für drei Teilbereiche des Wettbewerbsrechts ein:

1. Die effektive Verfolgung des Missbrauchs von Nachfragemacht. Deshalb gelte es in der GWB-Novelle das gegenwärtiges Schutzniveau bei Anzapfversuchen beizubehalten, das Ross-und-Reiter-Problem anzugehen und und die Selbstregulierung zu stärken. 

2. Die Verhinderung der Verramschung von Leistungen unter Einstandspreis. Deshalb gelte es in der GWB-Novelle das Schutzniveau zu verbessern und den Nachweis von Verstößen zu erleichtern. 

3. Die Verhinderung weiterer Machtkonzentration durch Übernahmen. Deshalb gilt es laut Markenverband es in der GWB-Novelle den Marktbeherrschungstest beizubehalten und zu ergänzen und der Salamitaktik bei Akquisitionen zu begegnen. 

In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf schlägt der Bundesrat vor, aufgrund von Kartellrechtsverstößen abgeschöpfte Vorteile sowie 20 Prozent der Geldbußen, die das Bundeskartellamt verhängt, einem Sondervermögen zuzuführen, das unter Verwaltung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz diese Mittel zweckgebunden zur Finanzierung von Verbraucherarbeit einsetzt.

Der Markenverband spricht sich gegen eine Instrumentalisierung des Kartellrechts zur gezielten Finanzierung von Verbraucherarbeit oder -verbänden aus: Wettbewerb nützt den Verbrauchern, aber Kartellrechtsdurchsetzung ist kein geeignetes Instrument zur Finanzierung von Verbraucherarbeit. Die Entwicklung der mit dem ORWI-Urteil des BGH angestoßenen Diskussion zum Kartellschadenersatzrecht sollte laut Markenverband abgewartet werden.


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vg 28.06.2012