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'Lebenslange Garantie': Opel verpflichtet sich zur Unterlassung

Der Rechtsstreit über die Werbung mit einer 'lebenslangen Garantie' für Opel-Fahrzeuge steht vor dem Ende: Der Automobilhersteller hat sich gegenüber der Wettbewerbszentrale verpflichtet, es zu unterlassen, ab dem 1. Januar 2012 eine Anschlussgarantie mit einer Laufzeitbeschränkung für Neufahrzeuge der Marke Opel als lebenslange Garantie zu bewerben.

Mit diesem Schritt seien die Unterlassungsansprüche der Wettbewerbszentrale gegenüber Opel, die gerichtlich vor dem Landgericht Darmstadt geltend gemacht wurden, befriedigt, teilte die Wettbewerbszentrale mit. Die Klage gegen die Rüsselsheimer habe man zurückgenommen.

Im vergangenen Jahr hatte die Wettbewerbszentrale den Automobilhersteller wegen irreführender Blickfangwerbung im Rahmen der Werbekampagne für die PKW-Anschlussgarantie mit der hervorgehobenen Aussage 'Die lebenslange Garantie auf Ihren Opel' abgemahnt. Lediglich in einem Sternchenhinweis war darauf hingewiesen worden, dass die beworbene Garantie tatsächlich nicht 'lebenslang' gelten sollte, sondern nur bis zu einer Laufleistung des Fahrzeugs von 160.000 km. Bereits ab einer Laufleistung des Fahrzeugs von mehr als 50.000 km musste sich der Kunde außerdem an den Materialkosten beteiligen.


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vg 25.10.2011